3D-Drucke verkaufen: Was du in Deutschland beachten musst
Wer in Deutschland regelmäßig 3D-Drucke verkauft, braucht meist ein Gewerbe, eine Anmeldung beim Finanzamt und eine Registrierung im Verpackungsregister. Dazu kommen Produktsicherheit und Lizenzen. Hier ist alles Schritt für Schritt, plus wie du den richtigen Preis findest.
Kurz gesagt: Gewerbe anmelden, Finanzamt informieren, Kleinunternehmerregelung prüfen, im Verpackungsregister LUCID registrieren, Produktsicherheit und Lizenzen klären, dann mit vollen Kosten kalkulieren. Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
1. Privat oder gewerblich?
Verkaufst du hin und wieder ein Einzelstück, ist das meist privat. Verkaufst du regelmäßig, auf Dauer und mit der Absicht, Gewinn zu machen, ist das in der Regel ein Gewerbe, auch nebenberuflich und auch bei kleinen Beträgen. Marktplätze wie Etsy und eBay melden außerdem Verkäufer ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Umsatz im Jahr an die Finanzverwaltung.
2. Gewerbe anmelden
Die Gewerbeanmeldung machst du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde, oft auch online. Die Gebühr hängt vom Ort ab und liegt meist im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Als Tätigkeit kannst du zum Beispiel „Herstellung und Verkauf von Produkten im 3D-Druckverfahren“ angeben.
3. Finanzamt und Steuern
Nach der Anmeldung füllst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus. Darin entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 bist du Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Dann berechnest du keine Umsatzsteuer und schreibst auf Rechnungen einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 Euro, fällt ab diesem Umsatz Umsatzsteuer an.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Dein Gewinn zählt zum Einkommen und wird mit deiner Steuererklärung versteuert. Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer erst an, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr liegt.
4. Verpackungsregister LUCID
Wer verpackte Ware an Endkunden in Deutschland verschickt, muss sich in der Regel vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Das gilt auch für Kartons, Füllmaterial und Versandtaschen, und es gibt keine Mindestmenge. Die Registrierung selbst ist kostenlos, das duale System kostet je nach Menge eine Gebühr.
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, in Deutschland umgesetzt durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Bestehende Registrierungen bleiben gültig, Verträge mit dualen Systemen müssen aber für 2027 erneuert werden. Marktplätze verlangen deine LUCID-Registrierungsnummer, bevor du verkaufen kannst. Den aktuellen Stand findest du bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
5. Produktsicherheit
Wer selbst druckt und verkauft, gilt als Hersteller. Seit Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Das heißt unter anderem:
- Dein Name und deine Anschrift stehen auf dem Produkt oder, wenn das nicht geht, auf der Verpackung.
- Jedes Produkt hat eine Kennzeichnung, zum Beispiel eine Typ- oder Chargennummer.
- Warn- und Sicherheitshinweise liegen auf Deutsch bei, wenn sie nötig sind.
- Im Online-Angebot stehen deine Herstellerangaben und ein Produktbild.
Vorsicht bei Spielzeug und Lebensmittelkontakt. Spielzeug für Kinder braucht eine CE-Kennzeichnung nach der Spielzeugrichtlinie, mit Prüfungen nach EN 71. Das ist für Einsteiger aufwendig. Gedruckte Becher, Teller oder Ausstecher gelten nicht automatisch als lebensmittelecht. Lass solche Produkte am Anfang lieber weg.
6. Lizenzen und Markenrechte
Nicht jedes kostenlose Modell darfst du verkaufen. Viele Designs stehen unter einer nicht-kommerziellen Lizenz wie CC BY-NC. Verkaufen darfst du:
- eigene Designs,
- Modelle, deren Lizenz den kommerziellen Verkauf ausdrücklich erlaubt,
- Modelle, für die du eine kommerzielle Lizenz gekauft hast.
Logos, Marken und Figuren aus Filmen, Serien oder Spielen sind geschützt, auch wenn du das Modell selbst konstruiert hast.
7. Impressum, Widerruf und Shop
Jeder gewerbliche Online-Shop braucht ein Impressum, auch auf Etsy und eBay. Kunden haben bei Onlinekäufen normalerweise ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei Produkten, die nach Kundenwunsch angefertigt werden, etwa mit Namen, ist der Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Darauf musst du in der Widerrufsbelehrung hinweisen.
8. Den richtigen Preis finden
Filament ist meist der kleinste Teil des Preises. Rechne mit den vollen Kosten: Filament, Strom, Verschleiß, Fehldrucke und deine Arbeitszeit. Der 3D-Druck Kostenrechner zeigt dir das im erweiterten Modus. Die Strompreise kannst du mit dem Stromverbrauch-Rechner genauer prüfen.
Dann nutzt du diese Formel:
Preis = (volle Kosten + Verpackung + feste Gebühren) ÷ (1 − Gebühren-% − Gewinnmarge-%)
| Beispiel | Betrag |
|---|---|
| Volle Kosten pro Druck | 7,00 € |
| Verpackung | 0,80 € |
| Gebühren | 10 % + 0,30 € |
| Gewinnmarge | 40 % |
| Verkaufspreis | 16,20 € |
| Davon Gebühren | 1,92 € |
| Dein Gewinn | 6,48 € |
Die Rechnung: (7,00 € + 0,80 € + 0,30 €) ÷ (1 − 0,10 − 0,40) = 8,10 € ÷ 0,50 = 16,20 €. Als Kleinunternehmer ist das dein Endpreis. Ohne Kleinunternehmerregelung kommen 19 % Umsatzsteuer dazu.
Wo verkaufen?
- Etsy und eBay: viele Käufer, aber Gebühren auf jeden Verkauf.
- Eigener Shop: mehr Gewinn pro Verkauf, aber du musst selbst Besucher bringen.
- Märkte und lokale Läden: gut, um Ideen zu testen und direktes Feedback zu bekommen.
- Direkt an Firmen: Prototypen, Ersatzteile und Halterungen, oft mit Folgeaufträgen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Fall helfen die IHK, das Gewerbeamt oder eine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Darf ich 3D-Drucke privat verkaufen?
Gelegentlich einzelne Stücke zu verkaufen, ist meist privat. Verkaufst du regelmäßig und willst damit Geld verdienen, gilt das in der Regel als Gewerbe. Dann musst du ein Gewerbe anmelden und dich beim Finanzamt melden.
Brauche ich für 3D-Drucke eine LUCID-Registrierung?
Wenn du Ware verpackt an Kunden in Deutschland verschickst, in der Regel ja. Eine Mindestmenge gibt es nicht. Du registrierst dich kostenlos im Verpackungsregister LUCID und beteiligst deine Verpackungen an einem dualen System.
Darf ich Modelle von Thingiverse oder Printables verkaufen?
Nur wenn die Lizenz das erlaubt. Viele kostenlose Modelle stehen unter einer nicht-kommerziellen Lizenz (zum Beispiel CC BY-NC), die den Verkauf der Drucke verbietet. Verkaufe eigene Designs oder Modelle mit kommerzieller Lizenz.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer berechnen?
Nein, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.